Rechtsprechung
BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1188/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels Wahrung der Begründungsanforderungen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen berufsgerichtliche Entscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 103 Abs 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Ärztin bzgl berufsrechtlicher Ahndungen der Nichteinhaltung von Corona-Auflagen - zwar verfassungsrechtliche Zweifel an (erneuter) angegriffener Entscheidung des Berufsgerichts - allerdings ...
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Ärztin bzgl. berufsrechtlicher Ahndungen der Nichteinhaltung von Corona-Auflagen; Unzureichende Substantiierung der Grundrechtsrügen
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Ärztin bzgl berufsrechtlicher Ahndungen der Nichteinhaltung von Corona-Auflagen - zwar verfassungsrechtliche Zweifel an (erneuter) angegriffener Entscheidung des Berufsgerichts - allerdings ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Ärztin bzgl berufsrechtlicher Ahndungen der Nichteinhaltung von Corona-Auflagen; zwar verfassungsrechtliche Zweifel an (erneuter) angegriffener Entscheidung des Berufsgerichts; allerdings unzureichende ...
- rechtsportal.de
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Ärztin bzgl berufsrechtlicher Ahndungen der Nichteinhaltung von Corona-Auflagen; zwar verfassungsrechtliche Zweifel an (erneuter) angegriffener Entscheidung des Berufsgerichts; allerdings unzureichende ...
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Ärztin bzgl berufsrechtlicher Ahndungen der Nichteinhaltung von Corona-Auflagen - zwar verfassungsrechtliche Zweifel an (erneuter) angegriffener Entscheidung des Berufsgerichts - allerdings ...
Verfahrensgang
- BerG Heilberufe Mainz, 08.07.2021 - BG-H 3/21
- Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Mainz, 08.07.2021 - BG-H 3/21
- BerG Heilberufe Mainz, 19.08.2021 - BG-H 3/21
- Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Mainz, 19.08.2021 - BG-H 3/21
- BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 2263/21
- BerG Heilberufe Mainz, 27.12.2022 - BG-H 3/21
- BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1188/23
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1188/23
Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ).Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe dargelegt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 140, 229 ).
- BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 2263/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen berufsgerichtliche Entscheidung mangels …
Auszug aus BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1188/23
Mit Beschluss vom 9. November 2022 hatte die 1. Kammer des Ersten Senats den vorangegangenen Beschluss des Berufsgerichts vom 8. Juli 2021 aufgehoben, weil die Entscheidung Art. 19 Abs. 4 GG verletzt habe (1 BvR 2263/21).Das Berufsgericht dürfte § 46 VwVfG zwar in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet haben, indem es erneut angenommen hat, dass die im Raum stehende Befangenheit des Präsidenten der Landesärztekammer die Entscheidung in der Sache offensichtlich nicht beeinflusst habe (vgl. dazu schon BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2022 - 1 BvR 2263/21 -).
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
Auszug aus BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1188/23
Danach muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1188/23
Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, die Rechtslage also in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; 112, 185 ). - BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und …
Auszug aus BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1188/23
Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe dargelegt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 140, 229 ). - BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
Auszug aus BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1188/23
Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, die Rechtslage also in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; 112, 185 ). - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
Auszug aus BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1188/23
Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1188/23
Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, die Rechtslage also in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; 112, 185 ). - BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1188/23
Denn es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtlich Relevantes aus in Bezug genommenen, aber zum jeweiligen Verfahren selbst eingereichten Anlagen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ). - BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87
Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar
Auszug aus BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1188/23
Denn es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtlich Relevantes aus in Bezug genommenen, aber zum jeweiligen Verfahren selbst eingereichten Anlagen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).